Begriff                   Geschichte                   Wappenaufbau                     Blasonieren                    Wappenrecht

 

Heraldik

 


 

 

1.        Begriff

 

Das Wort "Heraldik" = Wappenkunde ist vom Begriff des "Herolds" abgeleitet. Mit diesem auf "hariowisio", "hariowald" zurŸckzufŸhrenden germanischen Wort wurde derjenige bezeichnet, der die Symbole der Gštter und der Geschlechter kennt. Seit dem 19. Jahrhundert wird unter Heraldik die Wissenschaft von den Wappen und der Wappendarstellung sowie der Geschichte des Wappenwesens verstanden. Wappen sind farbige, bleibende (d.h. grundsŠtzlich unverŠnderliche) Bildkennzeichen eines Geschlechts (ausnahmsweise auch einer Einzelperson) oder einer Kšrperschaft von symbolischer Bedeutung, dargestellt unter Benutzung der mittelalterlichen Abwehrwaffen (Schild und Helm mit Helmdecken und Helmzier) nach bestimmten Regeln.

 

Das Wort "Wappen" ist gleichbedeutend mit "Waffen". Bei denen in der Heraldik verwendeten SymboltrŠgern handelt es sich um die mittelalterlichen Abwehrwaffen. Auch in anderen Sprachen besteht dieser sprachliche Zusammenhang, so im Franzšsischen armoiries-armes, im Englischen arms, im Italienischen arma und im (mittelalterlichen) Latein armorum insignia (= Waffenabzeichen).

 


2.        Geschichte

 

12. Jahrhundert:

 

Die Schutzeinrichtungen der Ritter wurden immer komplexer und umfassender. So bedeckten die Helme immer mehr das Gesicht ihres TrŠgers und verhinderten die Identifikation von Freund und Feind auf dem Schlachtfeld. Dies ermšglichten nun die Schildbilder der Ritter, deren Darstellung auf dem Schild das Wappen ausmacht. Das Schild mit Helm, Decken und Zier bildet das Vollwappen.

13. und 14. Jahrhundert:

 

Die Ritter verloren ihre Bedeutung fŸr die KriegsfŸhrung und deshalb wandelte sich auch die Bedeutung und der Nutzen der Wappen. Ritter stellten ihre Kampftechniken bei Turnieren zur Schau, wo Herolde auf die korrekte AusfŸhrung der Wappen achteten und Aufzeichnungen darŸber machten. Die noch immer gŸltigen Regeln der Heraldik gehen auf diese Herolde zurŸck.

Bereits im 13. Jahrhundert wurden Wappen an Unfreie durch ihre Lehensherren verliehen, wenn sie ihnen Dienste im Kampf geleistet hatten. Nachdem das BŸrgertum fŸr die Geschicke des Reiches immer wichtiger geworden war (Handel...), brach bei BŸrgerlichen die Mode aus, sich mit dem Adel auf eine Stufe zu stellen. So sind seit dem 13. Jahrhundert bŸrgerliche Wappen bekannt.  Ab dem 14. Jahrhundert kommen Wappen auch bei freien Bauern vor. Wappen wurden in dieser Zeit aus unterschiedlichsten GrŸnden verliehen, verkauft, verschenkt oder ausgeliehen. Die meisten Wappen dieser Zeit wurden jedoch willkŸrlich angenommen.

Wappen wurden mehr und mehr zum Zeichen eines Familienbesitzes; daraus entwickelten sich Herrschafts- und Gebietswappen. Nach der Franzšsischen Revolution begann der Niedergang des Wappenwesens.

Die Heraldik wurde in der zweiten HŠlfte des 19. Jahrhunderts wiederentdeckt und auf eine wissenschaftliche Ebene gebracht.

 

 


 

 

3.        Wappenaufbau

 


 

 

Die Helmzier:

 

¯       Helmdecke und Helmzier sind untrennbar miteinander verbunden.

¯       Nahm ursprŸnglich gewŸnschte Figuren auf, die im Schild keinen Platz mehr hatten.

¯       HŠufig finden Verwendung: Strau§enfedern, BŸffelhšrner, Geweihe, HŸte, aber auch aus leichten
    Materialien hergestellte Menschen-oder TierrŸmpfe.

¯       In der grafischen Gestaltung wird die Helmzier plastisch (mit Schatten) gezeichnet.

 

 

Der Helmwulst:

 

¯       Dient als †bergang zwischen Helmzier und Helmdecke und ist nicht vorgeschrieben.

¯       In adeligen Wappen tritt an seine Stelle oft eine Laub-bzw. Rangkrone.

 

Die Helmdecken:
 

¯       Entstand wohl als Hitzeisolierung fŸr die Kreuzritterhelme und wurde in ihrer Darstellung immer weiter stilisiert.

¯       Innen Metall, au§en Farbe. Ist dies nicht so, muss es in der Wappenbeschreibung erwŠhnt werden.

 

 

Der Helm:
 

¯       Im bŸrgerlichen Wappen findet meistens der Stechhelm (14 Jhdt.) Verwendung, mšglich ist aber auch
    ein Topf-oder KŸbelhelm (13 Jhdt.).

¯       Der Helm wird metallfarben und plastisch (mit Schatten) gezeichnet; andere Farbgebungen mŸssen
    gemeldet werden.

 

Der Schild:
 

¯       Der Hauptbestandteil des Wappens soll als solcher stets zu erkennen sein.

¯       Es enthŠlt die Schildfiguren (HeroldsstŸcke oder "gemeine Figuren")

¯       Der Schild und sein Inhalt wird nicht plastisch (ohne Schatten) dargestellt.

 

Farbgebung (Heraldische Tinkturen):
 

¯       Gold und Silber sind Metalle

¯       Rot, Blau, GrŸn, Schwarz sind Farben.

¯       Es gibt KEINE Farbnuancen (blau ist blau: hellblau oder dunkelblau gibt es in der Heraldik nicht)

¯       Farben kšnnen Wappen unterscheiden (ein sonst identisches Wappen in anderen Farben ist
    eigenstŠndig)

¯       Darstellungsregel: immer Farbe auf Metall oder umgekehrt, nur im Notfall Farbe auf Farbe oder Metall auf Metall.

¯       Je weniger Tinkturen im Wappen, desto klarer (optimal: ein Metall und eine Farbe)

¯       Tinkturen sind frei wŠhlbar.

 

Es gibt weitere Tinkturen, z.B. purpur, orange, sowie Pelzwerk (Hermelin, Feh, KŸrsch).

 

Die Bezeichnung "Natur" meint die naturgetreue Darstellung einer Figur, In Gestalt und Tinktur realistisch! Dies geht von der Hautfarbe eines Menschen, bis hin zu einer realistisch gezeichneten Lilie, im Gegensatz zur heraldischen Lilie.

 

Schildteilungen (Heroldsbilder):

 Heroldsbilder nennt man die Unterteilungen der SchildflŠche. †blich sind v.a. senkrechte, waagerechte und schrŠge Teilungen, und zwar einfach oder mehrfach:

 

 

gespalten 

 doppelt  gespalten 

    geteilt  

schrŠg geteilt

zweimal schrŠg geteilt

schrŠglinks  geteilt

zweimal schrŠglinks geteilt

geviert/quadriert

                                 .  

Der Inhalt des Schildes (Gemeine Figuren):
 

¯       "Gemeine Figuren" sind Abbildungen aus dem natŸrlichen Umfeld (Menschen, Tiere, Pflanzen, GegenstŠnde, Bauwerke, Werkzeuge, Kosmos...).

¯       Die verwendeten Figuren sollten sich in die Zeit der BlŸte der Heraldik (Gotik) einreihen lassen (keine modernen Dinge, wie Autos, Maschinen, Kugelschreiber...).

¯       Die verwendeten Figuren sind heraldisch stilisiert zu zeichnen.

 

Wappenvereinigung:


Zwei Wappen kann man vereinigen, indem man entweder

 

¯       die beiden Wappenschilde nebeneinander stellt und einander zuneigt. Das vornehmere Wappen steht (heraldisch) rechts, das weniger vornehme links. Das Wappenbild des rechts stehenden   Wappens kann dabei seitenverkehrt dargestellt werden, um die besondere Zuneigung zum Partner auszudrŸcken ("heraldische Courtoisie").

¯       beide Schilde in einem neuen Schild vereinigt. Entweder geschieht dies durch Spaltung des Schildes. In das (heraldisch) rechte Feld wird das vornehmere, in das linke das weniger       vornehme Wappen gesetzt. Gegen diese Lšsung spricht, da§ die beiden Wappen dabei in die LŠnge gezogen werden mŸssen.

¯       GŸnstiger ist deshalb die Quadrierung: das vornehmere Wappen wird in Feld 1 und Feld 4 gesetzt, das weniger vornehme in Feld 2 und Feld 3.

 

 


 

 

4.        Blasonieren

 

Blasonierung, die Wappenbeschreibung

Ein Wappen wird nicht durch eine bestimmte Wappenzeichnung festgelegt, sondern durch die schriftliche Beschreibung des Wappens, die Blasonierung. Diese erfolgt durch eine heraldische Kunstsprache, die sich aus den blumigen Wappenbeschreibungen der mittelalterlichen Herolde entwickelt hat. Ihr Ziel ist es, die Merkmale des Wappens so kurz und prŠzise als mšglich zu beschreiben. Allein mit der Blasonierung sollte ein Heraldiker in der Lage sein, das beschriebene Wappen zu zeichnen (=aufzurei§en), wobei er ansonsten weitgehend kŸnstlerische Freiheit hat.

Zuerst wird immer der Schild beschrieben, indem man zunŠchst die Tinktur des Feldes bzw. der Schildteilung nennt und dann die Figuren und deren Positionen im Feld benennt, die dort zu finden sind. Vom Betrachter des Schildes her gesehen, wird es von links oben her beschrieben. Oder anders gesagt, man beginnt rechts vom Schildhalter aus gesehen. Es wird mit dem Schild, als wichtigster Teil des Wappens begonnen. Die Ausgangsstelle ist der Platz 1 im Schild. Es folgt dann die Beschreibung des Helms, mit der Helmdecke und der Helmzier.

Die Teilung des Schildes:

 


 

 

A und im Schild der Platz 1, ist das rechte Obereck.
B, im Schild Platz 3, das linke Obereck.
C, im Schild Platz 7, das rechte Untereck.

D, im Schild Platz 9, das linke Untereck

A-B ist der Oberrand.
C-D der Unterrand.
A-C der rechte oder vordere Seitenrand.
B-D der linke oder hintere Seitenrand.

 

 

1 ,2, 3 das Schildhaupt.
7, 8, 9 der Schildfuss.
5 die Herzstelle, 4 die rechte, 6 die linke Seite der Flanke.
1, 4, 7 (am Rande AC) ist die rechte oder vordere,

3, 6, 9 (am Rande DB) ist die linke oder die hinter Seite des Schildes.
2, 5, 8 heissen Pfahlstelle
4, 5, 6 die Mittelstelle.



Hinweis

In Deutschland wurde der Blasonierung lange Zeit sehr wenig Aufmerksamkeit geschenkt. So ist sie lange nicht so eindeutig wie die "Sprachen", die zum Beispiel in Frankreich oder England zur Beschreibung eines Wappens verwendet werden. Diese sind geradezu mathematisch formelhaft. In Deutschland kšnnen meist mehrere Blasonierungen fŸr ein und das selbe Wappen richtig sein.
Es scheint sich aber mehr und mehr eine an den englischen Blason angelehnte Art der Beschreibung durchzusetzen, welche sich durch ihre besondere Knappheit auszeichnet. Hier die Blasonierung unseres Beispiels:

 



 

5.        Wappenrecht

 

Wappen dienen als Kennzeichen

Als Kennzeichen unterliegt das Wappen dem fŸr alle Kennzeichen, wie Familiennamen (¤12 BGB), Firma im Sinne von Handelsnamen eines Kaufmanns (¤17, ¤30 HGB), Warenzeichen (¤5 Warenzeichengesetz) usw. geltenden Grundsatz, dass sich jedes Zeichen von einem anderen, schon bestehenden Zeichen gleicher Art hinreichend unterscheiden muss. Wenn also zwei Personen ein identisches Wappen fŸhren sollten und es kommt zum Rechtsstreit, dann ist es entscheidend, wer den Gebrauch dieses Wappens zu einem frŸheren Zeitpunkt nachweisen kann. Wappen sind nicht an einen Familiennamen gebunden, sondern an den Mannesstamm, d.h. an alle legitimen Nachkommen eines Mannes, die selbst MŠnner sind oder unmittelbar von einem Mann des Mannesstammes abstammen.

Damit man nun sein eigenes Wappen rechtlich absichern und den Zeitpunkt seiner Annahme klar darlegen kann, sollte man sein Wappen in eine Wappenrolle eintragen lassen,

1. Um das Aussehen des Wappens und den Zeitpunkt seiner Annahme rechtlich beweisen zu kšnnen.

2. Um durch die heraldische und grafische PrŸfung der Wappenrolle sicher zu sein, dass man ein heraldisch korrektes und grafisch ansprechendes Wappen fŸhrt.

3. Um durch die Dokumentation des Mannesstammes die FŸhrungsberechtigten nachweisen zu kšnnen.

Wappenrollen

In Deutschland gibt es einige Wappenrollen. Hier einige Beispiele:

Herold, Verein fŸr Heraldik, Genealogie und verwandte Wissenschaften,
Archivstrasse 11, D-14195 Berlin
Deutsche Wappenrolle

Heraldische Gemeinschaft Westfalen (HGW)
www.westfalen-heraldik.de
Offene Wappenrolle der Heraldischen Gemeinschaft Westfalen

Heraldischer Verein "Zum Kleeblatt" e.V.
Berliner Str. 14, D-30457 Hannover-Wettbergen
NiedersŠchsische Wappenrolle
www.zum-kleeblatt.de

Nachdem die Wappenrolle Ihr Wappen geprŸft (heraldische und grafische Korrektheit sowie Einzigartigkeit) hat, erhalten Sie einen Wappenbrief und ein Belegexemplar (oder den Hinweis auf) des Erscheinungsmediums (Herold: Buchreihe Deutsche Wappenrolle, HGW: Offene Wappenrolle der HGW), in dem Ihr Wappen veršffentlicht wurde.